Mietpreise
- Hochsaison (Juli – August): CHF 110.- / Nacht*
- Nebensaison (Sept. – Juni): CHF 95.- / Nacht*
- Mindestmietdauer: 2 Nächte (Nebensaison) / 4 Nächte (Hauptsaison)
- Kaution: CHF 500.-
* Für folgende Busse gelten abweichende Mietpreise:
Anja, Elisa, Lena und Toni
- Hochsaison: CHF 120.- / Nacht
- Nebensaison: CHF 100.- / Nacht
Ivona
- Hochsaison: CHF 130.- / Nacht
- Nebensaison: CHF 110.- / Nacht
Im Mietpreis inbegriffen
- unbegrenzte Anzahl Kilometer pro Tag
- Aussenreinigung des Fahrzeugs
- Komplette Kücheneinrichtung: Pfannen, Campingkocher, Gas, Geschirr, Besteck
- Campingstühle & Campingtisch
- Bettzeug: Matratze, Kissen und Decken (ohne Überzug)
Nicht im Mietpreis inbegriffen
- Treibstoff
- Allfällige nicht durch die Versicherung gedeckte Beschädigungen
- Bussen und Mautgebühren: können dem Mieter/der Mieterin auch noch zu einem späteren Zeitpunkt in Rechnung gestellt werden
- Bettwäsche: Decken- und Kissenüberzug (muss selbst mitgenommen werden)
Buchbare Extras
- zusätzlicher Halbtag: Rückgabe nach Absprache (CHF 50.-)
- Endreinigung durch den Vermieter (CHF 80.-)
Mietbedingungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- Führerschein: vorhanden
- Tiere: nicht erlaubt
- Rauchen: im Bus nicht erlaubt
- Reservation: Die Reservation gilt als definitiv, sobald die Buchungsanfrage bestätigt wurde.
- Zahlung: Die Bezahlung des Mietbetrages muss bis spätestens 14 Tage vor Fahrzeugübernahme via Banküberweisung oder am Übergabetag in bar (5% Skonto) erfolgen.
- Übergabezeiten: Abholung ab 17:00 Uhr oder nach Vereinbarung, Rückgabe bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Fahrer/innen
- Das Mindestalter ist 18 Jahre. Die Fahrer/innen müssen im Besitz eines gültigen Führerausweises (Kat.B) sein.
- Dem Vermieter muss eine Kopie oder ein Foto des Führerausweises aller fahrenden Personen abgegeben werden.
- Es dürfen nur Personen fahren, welche im Mietvertrag aufgeführt wurden.
- Das Fahrzeug darf nicht an andere Personen weitervermietet werden.
Buchung, Bezahlung, Kaution
- Mit der Buchung akzeptiert der Mieter/die Mieterin die Mietbedingungen und erklärt die Buchung für verbindlich.
- Die Reservation gilt als definitiv, sobald die Buchungsanfrage durch den Vermieter bestätigt wurde.
- Die Zahlung des Mietbetrags ist 14 Tage vor der Fahrzeugübernahme oder am Tag der Übernahme in bar (5% Skonto) zu begleichen.
- Bei der Fahrzeugübernahme hat der Mieter/die Mieterin eine Kaution von CHF 500.- in bar oder vorab via Banküberweisung zu zu hinterlegen.
- Die Kaution bildet keinen Bestandteil der Miete und wird nach rechtzeitiger und schadenfreier Fahrzeugrückgabe sofort (in bar) oder innert 7 Tagen zurückerstattet.
Annulierungskosten
- Bis 14 Tage vor Mietbeginn: kostenlos
- 14 – 0 Tage vor Mietbeginn: es werden 50% der Gesamtsumme verrechnet.
Ich empfehle, eine Annulierungskostenversicherung abzuschliessen.
Fahrzeugübergabe
- Die Fahrzeugübergabe findet in der Regel ab 17:00 Uhr oder gemäss Absprache statt.
- Zur Übergabe gehört eine gründliche Einführung.
- Das Fahrzeug wird sauber und vollgetankt übergeben.
Fahrzeugrückgabe
- Die Fahrzeugrückgabe findet in der Regel bis 12:00 Uhr oder gemäss Absprache statt.
- Bei frühzeitiger Fahrzeugrückgabe besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung.
- Der Innenbereich des Mietfahrzeuges muss in einem sauberen Zustand sein (= besenrein). Küche und Campinginventar müssen gereinigt sein.
- Das Fahrzeug ist mit gefülltem Tank zurückzugeben.
Versicherungen
Folgende Versicherungen sind inbegriffen:
- Haftpflichtversicherung
- Vollkaskoversicherung
- Pannenhilfe in Europa
Schadenfall
Im Schadenfall muss unbedingt das europäische Unfallprotokoll ausgefüllt und umgehend der Vermieter kontaktiert werden.
Pro Schadenfall geht folgender Selbstbehalt zu Lasten des Mieters/der Mieterin:
- Haftpflicht CHF 1’000.-
- Vollkasko CHF 1’000.-
Fahrzeugausfall vor Mietbeginn
- Sollte das Fahrzeug unerwartet vor Mietbeginn ausfallen (z.B. durch Unfall / schweren Schaden) bzw. nicht einsatzbereit sein, wird der Vermieter versuchen, ein Ersatzfahrzeug zu organisieren.
- Ist dies nicht möglich, wird das Mietgeschäft rückabgewickelt und der gesamte Mietpreis zurückerstattet.
Unfall / Panne / Schäden
- Für Schäden, die während der Dauer der Miete eintreten, ist der Mieter/die Mieterin haftbar.
Reparaturen dürfen nur in Absprache mit dem Vermieter durchgeführt werden und werden nur gegen Vorweisung von Originalbelegen rückerstattet. - Bei einem Unfall muss umgehend der Vermieter benachrichtigt werden. Es muss zwingend ein Polizeirapport erstellt werden. Der Unfall muss auf einem Europäischen Unfallprotokoll festgehalten werden.
- Es dürfen keine mündlichen oder schriftlichen Schuldzugeständnisse gemacht werden.
- Für allfällige Unannehmlichkeiten (Wartezeiten, Unterkunft, usw.), welche durch eine Panne oder Unfall entstehen sollten, übernimmt der Vermieter keine Haftung.
Verdeckte Schäden
- Sollten verdeckte oder unbemerkte Mängel/Schäden nach erfolgter Mietabrechnung durch den Vermieter festgestellt weren, so hat dieser Anrecht darauf, den Mieter/die Mieterin zu belangen und ihn/sie entsprechend zur Verantwortung zu ziehen.
Haftung des Vermieters
- Der Vermieter haftet persönlich weder dem Mieter/der Mieterin noch Dritten gegenüber für einen Unfall während der Mietdauer. Ebenso wenig haftet der Vermieter für jeden Schaden, der dem Mieter dadurch entstehen sollte, dass sich am Fahrzeug irgendein Defekt einstellt, der eine Weiterreise verhindert oder Zeitverlust verursacht.
- Falls das gemietete Fahrzeug in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Mietbeginn aus Gründen, die vom Vermieter nicht beeinflusst werden konnten, nicht fahrbereit gemacht werden kann, bemüht sich dieser um die Organisation eines Ersatzfahrzeugs, ist dazu aber nicht verpflichtet. Gelingt ihm dies nicht, hat er das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne irgendwelche über die Rückvergütung der bezahlten Miete und Kaution hinausgehende Entschädigung.
Gerichtsstand
- Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien ausschliesslich den Gerichtsstand des Vermieters.
Falls du Fragen hast, melde dich ungeniert bei mir: Kontakt